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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Klaus Neuner Multimedia - Teneriffa - Inhaber Klaus Neuner und hiermit Vertreter
der KNMM arbeitet für seine Kunden zu folgenden Bedingungen:
Entwurf
Der Kunde erhält nach einem Briefing, basierend auf einer
Idee, Vorstellung Seitens des Kunden oder der KNMM einen Entwurf in Form einer
Zeichnung, einen Probedruck oder bei Arbeiten für das Internet einen Entwurf
auf einer Foto CD.
Entwürfe auf einer
Foto CD werden nicht ausgehändigt, sondern können lediglich auf einem PC der
KNMM angesehen werden.
Für sämtliche
Arbeiten der KNMM besteht im
Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische,
künstlerische Gestaltungsfreiheit.
Urheberschutz und Nutzungsrechte
Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen
Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die
Gesamtleistung von Klaus Neuner besteht in der Schaffung eines künstlerischen
Werkes. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird
als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich und
inhaltlich beschränkt eingeräumt.
Die Arbeiten, Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, und
Photographien von Klaus Neuner werden als persönliche geistige Schöpfung durch
den Kunden anerkannt.
Ohne die Zustimmung von KNMM dürfen die Arbeiten einschließlich der
Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Dies gilt in
besonderem Maße für sämtliche Arbeiten seitens der digitalen Fotografie.
Die Werke von KNMM dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und
den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher
Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei
Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem
vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen
Bezahlung.
Wiederholungsnutzen z.B. Nachauflage oder Mehrfachnutzungen für
ein anderes Produkt, für Tochterfirmen, andere Länder, sind
kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der KNMM.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung von KNMM.
Über den Umfang der Nutzung steht KNMM ein Auskunftsanspruch zu, in besonderem Maße für die Nutzung der Foto Cds.
Vergütung
Der Entwurf, Konzepte, Texte, grafische Entwürfe,
Illustrationen, Photographien und die jeweilige Einräumung des
Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet KNMM
die Vergütung für den Entwurf und die Nutzung welche im Angebot
bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von
Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen,
gestalterischen und anderen Gründen, seine sonstige Mitarbeit haben keinen
Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung
anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung
ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar.
Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines
Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann KNMM entsprechende
Abschlagszahlungen verlangen.
Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich gesetzlicher canarischer IGIC in
EURO.
Material- und Organisationskosten
Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des
Entwurfs, entstehende Material- und Organisationskosten. Sind zu erstatten und
werden an den Auftraggeber weitergegeben.
Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe,
Illustrationen und Photos, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und
Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über
den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, gesondert in Rechnung
gestellt.
Fremdkosten
Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von
Drittfirmen z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios die zur
Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und
eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt
KNMM nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in
dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
Soweit KNMM auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem
Namen vergibt, stellt der Auftraggeber KNMM von hieraus resultierenden
Verbindlichkeiten frei.
Korrekturabzug
Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei
unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet KNMM
nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und
Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.
Produktionsüberwachung
Die Produktion wird von KNMM nur aufgrund einer besonderen
Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist KNMM ermächtigt,
erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
Übernimmt KNMM die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten
Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei KNMM von der Haftung frei.
. KNMM kann Personen oder Drittfirmen z.B. Fotografen, Texter, Programmierer,
Bildarchive, Druckereien, - die vom Auftraggeber zur
Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für KNMM deren
fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht
ausreichend sind.
Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
der Arbeiten wird von KNMM nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. Für formale u.
inhaltliche Fehler z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Fakten haftet KNMM
nicht.
Soweit KNMM auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet KNMM nicht für Leistungen u.
Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit
oder in Teilen an KNMM, stellt er KNMM von der Haftung frei.
KNMM überlassene Vorlagen z.B. Texte, Fotos, Muster werden unter der
Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
An Entwürfen der KNMM werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein
Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Die Originale Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative, Rohdaten der digitalen
Fotografie sind nach angemessener
Frist unbeschädigt an KNMM zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine
anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für
Rechnung des Auftraggebers.
Belegexemplare
Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten
Werken KNMM mindestens 5 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.(
Bei Beteiligung von Modellen der "Tenemode"l Agentur jeweils ein Belegexemplar
pro Modell zusätzlich) die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden
dürfen.
Kennzeichnung
KNMM behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben Name, Adresse,
Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail an seinen Arbeiten anzubringen.
Firmierung und Vertragspartner
Ihr Vertragspartner ist Klaus Neuner als Geschäftsführer der KNMM
Erfüllungsort, Recht und Sprache
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Teneriffa. Es gilt
spanisches Recht.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Vereinbarungen in Angeboten von KNMM, eingeräumte Nutzungsrechte,
Zahlungsmodus, die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen
vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Es bedarf immer der schriftlichen Form.
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