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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Klaus Neuner Multimedia - Teneriffa - Inhaber Klaus Neuner und hiermit Vertreter der KNMM arbeitet für seine Kunden zu folgenden Bedingungen:

 Entwurf 
 Der Kunde erhält nach einem  Briefing, basierend auf einer Idee, Vorstellung Seitens des Kunden oder der KNMM einen Entwurf in Form einer Zeichnung, einen Probedruck oder bei Arbeiten für das Internet einen Entwurf auf einer Foto CD. 

 Entwürfe auf einer Foto CD werden nicht ausgehändigt, sondern können lediglich auf einem PC der KNMM angesehen werden.

 Für sämtliche Arbeiten der KNMM besteht im Rahmen des Auftrags grundsätzlich grafische, typographische und photographische, künstlerische Gestaltungsfreiheit. 

Urheberschutz und Nutzungsrechte
 Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Urheberwerkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Die Gesamtleistung von Klaus Neuner besteht in der Schaffung eines künstlerischen Werkes. Dieses Werk wird urheberrechtlich genutzt. Das Recht der Nutzung wird als einfaches oder ausschließliches Recht  sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt  eingeräumt.


 Die Arbeiten, Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen, und Photographien von Klaus Neuner werden als persönliche geistige Schöpfung durch den Kunden anerkannt. 
 Ohne die Zustimmung von KNMM dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Dies gilt in besonderem Maße für sämtliche Arbeiten seitens der digitalen Fotografie.
 Die Werke von KNMM  dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst nach der vollständigen Bezahlung. 
 Wiederholungsnutzen z.B. Nachauflage oder Mehrfachnutzungen für ein anderes Produkt,  für Tochterfirmen, andere Länder, sind kostenpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung  der KNMM.
 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von KNMM.
 Über den Umfang der Nutzung steht KNMM ein Auskunftsanspruch zu, in besonderem Maße für die Nutzung der Foto Cds.

 Vergütung
 Der Entwurf, Konzepte, Texte, grafische Entwürfe, Illustrationen,   Photographien und die jeweilige Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung.
 Nutzt der Auftraggeber den Entwurf nicht wie vorgesehen, berechnet KNMM  die Vergütung für den Entwurf und  die Nutzung welche im Angebot bzw. durch die Auftragsbestätigung vereinbart wurde.
 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich.
 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen, seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
 Die Vergütung ist - wenn nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung anders vereinbart - bei Ablieferung der Entwurfsarbeit fällig. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung in EURO zahlbar.
 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann KNMM entsprechende Abschlagszahlungen verlangen.
 
Vergütungen sind Nettobeträge, zuzüglich gesetzlicher canarischer IGIC in EURO. 

 Material- und Organisationskosten
 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder der Realisation des Entwurfs, entstehende Material- und Organisationskosten. Sind zu erstatten und werden an den Auftraggeber weitergegeben.

 Zusatzleistungen und stillschweigende Auftragserweiterung
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung weiterer Entwürfe, Illustrationen und Photos, die Änderung von Reinzeichnungen, Satz- und Bilddateien sowie andere Zusatzleistungen werden dem Auftraggeber, soweit sie über den Leistungsumfang des Angebots hinausgehen, gesondert in Rechnung gestellt.
 
 Fremdkosten
Fremdkosten sind Rechnungen über Produkte und Dienstleistungen von Drittfirmen z.B. Kosten für Lithofilme eines Belichtungsstudios die zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Sie werden von Drittfirmen separat und eigenständig und im eigenen Namen direkt mit dem Auftraggeber abgerechnet.
 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung nimmt KNMM nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
 Soweit KNMM auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in eigenem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber KNMM von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

 Korrekturabzug
 Vor Produktionsbeginn ist ein vom Auftraggeber als fehlerfrei unterschriebener Korrekturabzug vorzulegen.
 Unterschreibt der Auftraggeber keinen Korrekturabzug, so betrachtet KNMM nach sieben Werktagen ab Datum des Korrekturabzugs die Entwürfe und Produktionsvorlagen vom Auftraggeber als fehlerfrei freigegeben.

 Produktionsüberwachung
 Die Produktion wird von KNMM nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist KNMM ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
Übernimmt KNMM die Reinabwicklung der Produktion, geschieht dies nach besten Wissen und Gewissen. Der Auftraggeber stellt hierbei KNMM von der Haftung frei.
. KNMM kann Personen oder Drittfirmen z.B. Fotografen, Texter, Programmierer, Bildarchive, Druckereien,  - die vom Auftraggeber zur Realisation des Werkes beauftragt wurden - ablehnen, wenn für KNMM deren fachliches Können oder handwerkliche Qualität zweifelhaft und somit nicht ausreichend sind.

Haftung
Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von KNMM nicht übernommen. Gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
 Der Auftraggeber übernimmt mit der Publikation der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton u. Text. Für formale u. inhaltliche Fehler z.B. Rechtschreibung, Übersetzung, Fakten haftet KNMM nicht.
Soweit KNMM auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet KNMM nicht für Leistungen u. Arbeitsergebnisse des beauftragten Leistungserbringer.
 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert dieser im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an KNMM, stellt er KNMM von der Haftung frei.
 KNMM überlassene Vorlagen z.B. Texte, Fotos, Muster werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.

Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
 An Entwürfen der KNMM werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Die Originale Druckvorlagen, Reinzeichnungen, Negative, Rohdaten der digitalen Fotografie sind nach angemessener Frist unbeschädigt an KNMM zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.
 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 Belegexemplare
Um die Nutzung und Urheberschaft zu dokumentieren ist von vervielfältigten Werken KNMM mindestens 5 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.( Bei Beteiligung von Modellen der "Tenemode"l Agentur  jeweils ein Belegexemplar pro Modell zusätzlich) die auch im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden dürfen.

 Kennzeichnung
KNMM behält sich vor, Quellenangaben und Impressumsangaben Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail an seinen Arbeiten anzubringen.

 Firmierung und Vertragspartner 
Ihr Vertragspartner ist Klaus Neuner als Geschäftsführer der KNMM

 Erfüllungsort, Recht und Sprache
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Teneriffa. Es gilt spanisches Recht.

 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Vereinbarungen in Angeboten von KNMM, eingeräumte Nutzungsrechte, Zahlungsmodus, die durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden, gehen vor Vereinbarungen vorstehender Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzten, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Es bedarf immer der schriftlichen Form.

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e-Mail: info@knmultimedia.com